Feuerschutztüren aus Stahl sind geregelte Bauteile nach der Bauteilregelliste A des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT).
Holztüren dagegen sind keine geregelten Bauprodukte. Sie benötigen einer bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBT.
Im Vorfeld der Beantragung dieser bauaufsichtlichen Zulassung sind umfangreiche Prüfungen der Türen notwendig. Die vollständigen Türelemente (Türblatt, Zarge und Beschläge), müssen den strengen Brand-, Rauch- und Dauerfunktions-Prüfungen unterzogen werden. Erst nach Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das DIBT ist eine generelle Verwendung zulässig.
Aufgrund der Typen-Vielfalt ist es einem einzelnen Handwerksbetrieb nicht möglich, diese Prüfungen allein durchzuführen.
Aus diesem Grund haben sich sächsische Handwerksbetriebe zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen. Im Rahmen der Genossenschaft war es möglich, Fachkompetenz zu bündeln, die Grundlagen zu erarbeiten sowie die entsprechenden Prüfungen zu realisieren.
Die Genossenschaft koordiniert nicht nur die Aktivitäten zur Erlangung der Zulassungen, sondern stellt auch gleichzeitig das Bindeglied zwischen den Kunden und den einzelnen Tischlereibetrieben dar.
Die Fertigung der Türen erfolgt vom Rohmaterial bis zum Einbau durch die jeweiligen lizensierten Mitgliedsbetriebe. Damit ist eine durchgehende Wertschöpfung bei den jeweiligen Genossenschaftsmitgliedern gegeben. Durch die dezentrale Struktur ist es möglich, handwerkliche Produkte in großer Vielfalt kundenorientiert anzubieten. Ein besonderer Vorzug ist hierbei, kurze Lieferzeiten zu ermöglichen.
Die Qualität der Fertigung in den einzelnen Betrieben wird durch eine ständige unabhängige Fremdüberwachung gesichert.